Zuständigkeit Kloster Schäftlarn
von Andreas Noel
Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit
Im Zuge einer Überprüfung der sogenannten Alarmierungs-Bereichsfolgen für die Zone Kloster Schäftlarn, wurde über das zuständige Landratsamt des Landkreises München eine Neuordnung der örtlichen Zuständigkeit angestoßen. Der Prozess hat letztlich dazu geführt, dass diese nach vielen Jahren zum 4.2.15 wieder auf Ebenhausen rückübertragen wurde.
In den 90er Jahren wurde die örtliche Zuständigkeit für das Kloster von Ebenhausen an die Feuerwehr Hohenschäftlarn abgegeben. Grund war damals das fehlende "Wasserführende" Fahrzeug (Tanklöschfahrzeug) in Ebenhausen. Dieser Ausrüstungsmangel wurde durch die Beschaffung unseres HLF mittlerweile ausgeglichen. Daneben ist sicher die kürzere Anfahrt, ohne Bahnübergang und Stau an Kreuzungen, das wichtigste strategische Argument für die Rückübertragung.
Für uns bei der Feuerwehr Ebenhausen hat das alles aber auch noch eine historische Dimension. Das Kloster Schäftlarn und Ebenhausen, sowie Zell, wurden aus Feuerwehr-Sicht immer als Einheit betrachtet. In der Chronik heißt es dazu: „der 1. Compagnie gehören die Mitglieder aus Unterschäftlarn (Kloster), Ebenhausen und Zell an“.
Mit der Übernahme der Verantwortung für die Zone Kloster Schäftlarn erweitert sich das Einsatzgebiet von rund 2,5 km² auf etwa 5,7 km². Darüber hinaus haben wir mit dem Komplex Kloster Schäftlarn, seiner Schule mit ihren 450 Schülern, der Abtei mit ihren Kulturgütern sowie den umliegenden Gebäuden, im Sinne des Brandschutzes besondere Objekte in unserem Einsatzbereich dazu gewonnen. Gleichzeitig betreuen wir nun mit entsprechend ausgebildeter Mannschaft und unserem Rettungsboot einen Abschnitt im Sonderalarmplan Isar. Ein um ein vielfaches größeres Waldgebiet sowie die Staatsstraße 2071 und viele Nebenstraßen und Waldwege weiten das Einsatzgebiet und -Spektrum zusätzlich aus.
Der Kommandant